Nähere Informationen zu den Veranstaltungszeiten erhalten Sie auf Anfrage.
Zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung der Fachrichtung Kunststoff/Kautschuk führt Fachweiterbildungen.de vor Ort Lehrgänge in Nordenham und Elsfleth durch.
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff
Der Lehrgang dient der Vorbereitung auf die Prüfung, in der der zukünftige Industriemeister seine Qualifikation und damit auch seine Befähigung nachweist.
Ziel:
In Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen und den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Dauer:
Gesamtdauer ca. 900 Unterrichtsstunden / berufsbegleitend
Teil A – 300 U.-Std. – Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Teil B – 600 U.-Std. – Handlungsspezifische Qualifikationen
Für Teilnehmer, die noch keine erfolgreich absolvierte Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachweisen können, bieten wir in Kooperation mit „Zeit und Service“ als Vorkurs einen Ausbildereignungslehrgang an.
Prüfungsgebühr:
Zur Zeit 400,00 € (jeweils 200,00 € für die Prüfungsteile A und B)
AEVO (Ausbildereignungsprüfung):
Die AEVO-Prüfung ist nicht Bestandteil der Industriemeisterausbildung, sondern eine eigenständige Prüfungsleistung, die jedoch spätestens zum Zeitpunkt der Zulassung zum Teil B der Industriemeisterprüfung vorzuweisen ist. (siehe Zulassungsvoraussetzungen)
Lehrgangskosten:
Ihre Investition beträgt 3950,00 €. Hierbei sind zusätzlich anfallende Kosten wie Literatur usw. nicht berücksichtigt. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da eine Umsatzsteuerbefreiung der Landesbehörde vorliegt. Der Lehrgang kann mit dem sog. „Meisterbafög“ finanziert werden.
Anmeldung zum Lehrgang:
Die schriftliche Anmeldung ist zu richten an:
Fachweiterbildungen.de vor Ort
z.Hd. Herrn Andreas Henkel
Damm 2
26135 Oldenburg
Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldung zur Prüfung ist an die Industrie- und Handelskammer Oldenburg zu richten. Anmeldeschluss ist jeweils zwei Monate vor Prüfungsbeginn. (Dies übernehmen wir für Sie).
Gliederung der Prüfung:
Die Prüfung gliedert sich in die Teile
A) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
B) Handlungsspezifische Qualifikationen
Zulassungsvoraussetzungen:
Zum Teil A der Industriemeisterprüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Fachrichtung Metall und eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Zum Teil B ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
Das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf,
und
mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis bei Vorliegen eines anerkannten Ausbildungsberufs bzw. zwei Jahre ohne Berufsabschluss
und
den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse gemäß Ausbildereignungsverordnung.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters haben.
Fachübergreifender Teil (sog. Basisqualifikationen):
Rechtsbewusstes Handeln
Grundgesetz, Gesetzgebung und Rechtsprechung
Betriebswirtschaftliches Handeln
Zusammenarbeit im Betrieb
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
In diesem werden die Teile aus der Basisqualifikation „zusammengeführt“ und vertieft.
Technologie der Werk- und Hilfsstoffe:
Betriebstechnik:
Produktionstechnik:
Unterrichtsort Technologiezentrum Nordenham
Unterrichtsort Maritimer Campus Elsfleth